Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausstellung eines Energiepasses
Nachfolgende Bedingungen regeln das zwischen der Firma HEAT-Wärmesysteme (Auftragnehmer genannt) und dem Kunden (Auftraggeber genannt) begründete Vertragsverhältnis für die Erstellung eines Gebäude-Energieausweises bei Übermittlung der erforderlichen Daten durch den Auftraggeber. Für deren Richtigkeit ist der Auftraggeber in vollem Umfang verantwortlich.
- Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
Der Vertrag kommt durch Zusendung des unterschriebenen Auftragsformulars bzw. durch die Zusendung des Internetformulars an den Auftragnehmer zustande.
- Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Auftrags- und Gebäudedaten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gespeichert und weiterverarbeitet werden, so weit dies für die Durchführung des Vertrages notwendig ist.
Die Gebäudedaten werden als Kopie bzw. Scankopie auf Datenträger mindestens 2 Jahre nach Fertigstellung des Gebäude-Energieausweises archiviert.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Gebäudedaten in anonymisierter
Form für statistische Auswertungen des Heizenergieverbrauchs zu nutzen und diese Auswertungen zu veröffentlichen.
- Haftung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm nach diesem Vertrag obliegenden Leistungen mit der entsprechenden Fachkompetenz und Sorgfalt zu erbringen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Die Berechnung der im Energieausweis ausgewiesenen Kennwerte erfolgt auf der Grundlage gültiger Normen. Wissentlich oder unabsichtlich falsch gemachte Angaben seitens des Auftraggebers führen zu einer sofortigen Rückgabepflicht des Energieausweises unter Verlust des gezahlten Honorars.
Der Auftragnehmer behält sich vor, die Ausstellung eines Energie-Ausweises aus technischen, inhaltlichen, formalen oder sonstigen Gründen abzulehnen. Die Ablehnung ist nicht zu begründen.
In diesem Falle bekommt der Auftraggeber seinen bezahlten Betrag ohne Abzüge erstattet.
Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung und die Garantie für die korrekte Berechnung und Ausstellung des Energie-Ausweises auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben und für seine 10-jährige Gültigkeit.
Sollte auf Grund von Gesetzesänderungen der Energie-Ausweis sein Gültigkeit verlieren, kann der Auftraggeber auf Anforderung einen neuen, gültigen Energie-Ausweis zu den dann geltenden Lieferbedingungen erhalten . Sollten hierfür Angaben benötigt werden, die vom Auftragnehmer noch nicht erhoben wurden, wird der Auftraggeber aufgefordert, diese Angaben nachzureichen. Ein gültiger Energie-Ausweis wird dann verschickt, wenn alle notwendigen Angaben vorliegen. Reicht der Auftraggeber nach 2-maliger Aufforderung die notwendigen Angaben nicht nach, verfällt der Anspruch auf Ersatz.
Für die durch den Auftraggeber übermittelten Daten kann keine Gewähr übernommen werden. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Auftragnehmer haftet nicht für fehlerhafte Ergebnisse, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Daten aufbauen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen,
dass der Kunde die für die Erstellung des Energiepasses notwendigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig beibringt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Folgeschäden.
Die Haftung ist auf die Erstellung des Energiepasses beschränkt.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Ansprüche Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem aus diesem Vertrag resultierendem Energiepass ergeben.
- Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen und die nicht gütlich beigelegt werden können, wird Kirchheim/Teck vereinbart.
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